Allgemeinen Vermietbedingungen
Zustand des Fahrzeugs
1. Alle Schäden werden vor Mietantritt gezeigt und im Übergabeprotokoll vermerkt. Vor Mietbeginn muss der Käufer alle Mängel prüfen und wenn weitere Mängel vorhanden sind diese sofort an Carpoint melden.
2. Bei Mietantritt verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug fachgerecht zu behandeln und dabei alle Vorschriften, sowie technischen Regeln zu befolgen. Beim Aufleuchten von Kontrollleuchten (beispielsweise Kühlwasserstand zu niedrig) muss der Mieter prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Das Fahrzeug muss immer ordnungsgerecht abgeschlossen werden. Dabei ist zu beachten, dass alle Fahrzeuge von Carpoint ausnahmslos Nichtraucherfahrzeuge sind. Sollte bei der Rückgabe festgestellt werden, dass im Fahrzeug geraucht worden ist, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 150 EUR netto fällig.
3. Sollte während der Mietdauer eine Reparatur oder Inspektion fällig werden, dann muss der Mieter sofort Carpoint in Kenntnis davon setzen. Um die Verkehrssicherheit zu erhalten, darf der Mieter eine Reparatur in Höhe von maximal 150 EUR netto in einer Vertragswerkstatt in Auftrag geben.
4. Alle Fahrzeuge werden bei Übergabe mit einem vollen Tank übergeben. Bei Rückgabe des Fahrzeugs muss der Tank ebenfalls voll befüllt sein. Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt sein, dann wird das Fahrzeug von Carpoint getankt und jeder fehlende Liter wird mit 2,50 EUR in Rechnung gestellt. Dies muss der Mieter sofort ausgleichen.
5. Bei rein elektrischen Fahrzeugen wird das Fahrzeug bei der Übergabe vollgeladen übergeben. Bei Rückgabe muss der Mieter das Fahrzeug ebenfalls vollgeladen übergeben. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht vollgeladen sein wird eine Pauschale von 50 EUR netto in Rechnung gestellt, die der Mieter sofort ausgleichen muss.
Buchung und Reservierung
1. Eine Reservierung oder Buchung ist nur für die Person gültig, die die Reservierung oder Buchung vorgenommen hat. Wenn die Buchung über E-Mail, Internetseite oder Telefon abgeschlossen worden ist, besteht kein Widerrufsrecht und die Summe wird vollständig in Rechnung gestellt.
2. Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von einer Stunde ab der gebuchten Uhrzeit abgeholt wird, dann ist die Reservierung nicht mehr bindend von Carpoint. Zudem wird der bezahlte Mietpreis vollständig einbehalten, wenn das Fahrzeug innerhalb einer Stunde nach der vereinbarten Zeit immer noch nicht abgeholt worden ist.
Übergabe des Fahrzeugs / Dokumente
1. Bei der Übergabe des Fahrzeugs muss der Mieter ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und einen in Deutschland gültigen Führerschein vorlegen. Dieser Führerschein muss den Bedingungen des gemieteten Fahrzeugs entsprechen (z.B. Führerschein seit mindestens 2 Jahren oder Mindestalter 25 Jahre). Wenn der Mieter die angegeben Bedingungen nicht erfüllt, dann sind auch jegliche Ansprüche auf diesen Vertrag ausgeschlossen. Die geltenden Beschränkungen können jederzeit auf der Website eingesehen werden oder telefonisch erfragt werden.
2. Es werden nur Führerscheine aus Deutschland akzeptiert. Wenn der Führerschein aus einem anderen EU-Staat kommt, dann darf Carpoint frei vor Mietbeginn entscheiden, ob dieser Vertrag zustande kommt oder nicht. Sollte der Führerschein aus einem Nicht EU-Staat kommen, dann wird dieser Führerschein unter keinen Umständen akzeptiert und der Mieter hat keinerlei Ansprüche darauf.
3. Sollten vor Mietbeginn Zweifel auftreten, dass die Bonität des Mieters nicht gut ist oder die Ausweisdokumente nicht gültig oder echt sind, dann darf Carpoint das Fahrzeug zurückhalten, bis der Sachverhalt vollständig für Carpoint geklärt ist.
4. Es ist zu beachten, dass das Fahrzeug nur von Personen gefahren werden darf, welche Ihre gültige Fahrerlaubnis bei Abholung vorgelegt haben. Wenn das Fahrzeug trotzdem von anderen Personen, als die genannten, gefahren wird, dann wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 EUR netto berechnet. Sofern es sich um Firmenkunden handelt muss dieser Firmenkunde selbstständig prüfen, ob alle Unterlagen für die Fahrerlaubnis gültig und vertragsgemäß sind. Es müssen dabei alle notwendigen und möglichen Schritte unternommen werden, um das zu prüfen. Sollte ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis das Fahrzeug führen wird dem Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 EUR netto berechnet.
5. Die Allgemeinen Vermietbedingungen müssen nicht nur vom Mieter, sondern auch von allen zusätzlich angegebenen und fahrenden Personen vollständig eingehalten werden. Der Mieter muss auch dafür sorgen, dass alle Aktionen innerhalb der gesetzlichen Vorschriften geschehen. Eine Benutzung ist nur im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt. Jegliche Nutzung außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs gilt als Vertragsbruch. Unter keinen Umständen darf das gemietete Fahrzeug auf einer Rennstrecke, für Motorsport-Veranstaltungen, Rennen, Fahrschul-Unterricht, Weitervermietung, für Straftaten oder für den Transport von gefährlichen, leicht brennbaren oder illegalen Stoffen / Artikel verwendet werden. Dabei ist es wichtig, jedes Ladungsgut so zu sichern, dass es den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.
6. Optional kann man bei einigen Fahrzeugen die Auslandsnutzung dazu buchen. Diese Option ist nicht für jedes Fahrzeug verfügbar und muss vom Mieter überprüft werden. Eine Auslandsnutzung ist nur gestattet, wenn man die Auslandsnutzung optional dazu gebucht hat. Wenn das Fahrzeug ohne abgeschlossene Option der Auslandsnutzung im Ausland genutzt wird, dann wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 EUR netto fällig. Zusätzlich hat Carpoint neben der Vertragsstrafe zusätzlich das Recht darauf einen Schadensersatz aus der Vertragsstrafe zu verlangen.
7. Der Mietvertrag kann sofort fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter gegen eine der Vermietbedingungen verstößt. In einem Fall des Vertragsbruches hat der Mieter keinerlei Ansprüche auf Ersatz oder Schadensersatz. Jeglicher Schadensersatz, der Carpoint zusteht, bleibt unberührt.
Mietpreis
1. Beim abgeschlossenen Mietvertrag setzt sich der Endpreis aus mehreren Faktoren zusammen. Es gibt einen Basispreis und zusätzliche Sonderleistungen (z.B. Vollkaskoschutz mit weniger Selbstbeteiligung, Tankservice, Navigationssysteme, Kindersitze, Liefer- oder Abholservice, Chauffeur-Service, etc.). Je nach Buchung wird der Basispreis und die Zusatzkosten der Sonderleistungen berechnet.
2. Es ist zu beachten, dass das Fahrzeug an dem vertraglich festgelegten Ort abgeholt und zurückgegeben werden muss. Sollte das Fahrzeug am falschen Standort von Carpoint zurückgegeben werden, so werden dem Mieter Transportkosten von 100 EUR netto in Rechnung gestellt. Der Rückgabeort ist im Mietvertrag schriftlich vermerkt.
3. Wenn während der Mietzeit eine Verlängerung, Verkürzung oder Änderung des Rückgabeortes mit beiden Parteien vereinbart wird, so darf Carpoint gemäß dieser AGB eine Servicepauschale bis zu 200 EUR netto berechnen. Dies steht Carpoint frei, ob diese Servicepauschale in Rechnung gestellt wird.
Kaution, Rechnung, Fälligkeit
1. Rechnungen werden dem Mieter in digitaler Form (per E-Mail) zugestellt. Mit der Unterschrift des Mieters stimmt dieser zu, dass keine Rechnung in Papierform ausgestellt wird. Man kann zusätzlich zur Rechnung in digitaler Form eine Rechnung in Papierform bei Vertragsabschluss für den aktuell angegeben Aufpreis erwerben. Den aktuellen Preis finden Sie bei dem Buchungsvorgang des jeweiligen Fahrzeugs.
2. Vor Übergabe des Fahrzeuges muss der volle Mietpreis (inklusive aller gebuchten Sonderleistungen) bezahlt werden. Wenn eine Zahlung nicht erfolgt, dann ist Carpoint nicht verpflichtet das Fahrzeug rauszugeben. Der volle Mietpreis muss auch bei Nichtabholung des Fahrzeugs entrichtet werden. Wenn das Fahrzeug nicht pünktlich oder gar nicht abholt wird sind jegliche Rückerstattungen vom Mietpreis und den Sonderleistungen vollständig ausgeschlossen. Wenn der Mieter eine Langzeitmiete gewählt hat, so muss spätestens am letzten Tag des bezahlten Zeitraums die neue Miete auf dem Konto von Carpoint eingegangen sein. Wenn die Zahlung nicht erfolgt ist, so darf das Fahrzeug von Carpoint unverzüglich beim Mieter abgeholt werden und der Vertrag von Carpoint aufgelöst werden. In diesem Fall hat der Mieter keine Ansprüche auf Ersatz oder Rückerstattungen.
3. Es muss vor jeder Fahrzeugübergabe eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden (Kaution). Diese Kaution ist zusätzlich zur Miete zu zahlen. Die Kaution muss von Carpoint nicht separat angelegt werden und ist auch nicht verzinsbar. Die Hinterlegung der Sicherheitsleistung kann in BAR bezahlt werden oder die Kreditkarte oder Debitkarte werden belastet. Sollte eine Belastung der Kreditkarte oder der Debitkarte nicht möglich sein, so ist Carpoint nicht verpflichtet das Mietfahrzeug zu übergeben. Jegliche Ansprüche auf Rückerstattung oder Ersatz sind ausgeschlossen.
Versicherung
1. Die KFZ-Versicherung deckt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Deckungssumme von maximal 100.000.000 EUR, Je geschädigte Person maximal 15.000.000 EUR.
2. Der Mieter darf keine Ansprüche voll oder teilweise anerkennen oder befriedigen. Dazu muss der Mieter eine Zustimmung von Carpoint haben.
3. Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn das gemietete Fahrzeug für eine erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe im Sinne der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) verwendet wird.
4. Die Voll- und Teilkaskoversicherung deckt maximal 140.000 EUR je Fahrzeug im Schadenfall.
5. Beim Eintreten eines Schadensfalls ist der Mieter dazu verpflichtet für eine Minderung und Abwendung des Schadens zu sorgen. Dabei ist es wichtig, dass der Mieter Anweisungen von Carpoint befolgt (soweit diese zumutbar sind) und Carpoint unterstützt (auch nachher bei der Schadenermittlung bzw. Schadenregulierung).
6. Durch den geschlossenen Vertrag ist Carpoint dazu bevollmächtigt die gegen den Mieter oder Fahrer geltend gemachten Schadenersatzansprüche in seinem Namen abzuwehren, die dafür passend erscheinenden Erklärungen im eigenen Ermessen abzugeben und diese zu erfüllen. Wenn Ansprüche gegen den Mieter oder Fahrer geltend gemacht werden, so muss der Mieter diese sofort nach Erhebung des Anspruchs an Carpoint mitteilen. Bei einem gerichtlich geltend gemachten Anspruch wird Carpoint die Führung des Rechtsstreits überlassen. Im Namen des Mieters oder Fahrers darf Carpoint einen Rechtsanwalt beauftragen und diesem durch Mieter oder Fahrer Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Angeforderte Unterlagen dürfen und müssen dem Rechtsanwalt jederzeit zur Verfügung gestellt werden.
Schäden, Unfälle
1. Bei Schäden jeder Art ist vom Mieter unverzüglich die Polizei zu kontaktieren und diese hinzuzuziehen. Unter Schäden jeglicher Art fallen auch selbstverschuldete Unfälle (auch ohne dritte Beteiligten), geringe Beschädigungen, Brand- & Wildschäden, Diebstahl oder Verkehrsunfälle.
2. Zusätzlich ist der Mieter im Schadensfall dazu verpflichtet Carpoint sofort in Kenntnis zu setzen.
3. Bei Rückfragen zu einem entstandenen Schaden muss der Mieter alle möglichen Beiträge dazu leisten, um das Schadensereignis bestmöglich aufzuklären. Alle Fragen müssen komplett und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Schadensort darf nicht verlassen werden ohne dass eine Möglichkeit zur Feststellung des Schadens für Carpoint gab.
4. Bei einem Schaden muss der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeuges einen Schadensbericht ausfüllen. Die im Voraus gezahlte Kaution wird von Carpoint bis zur vollständigen Klärung des Schadens einbehalten und kann auch mit der Selbstbeteiligung verrechnet/aufgerechnet werden.
5. Ein Unfall ist ein von außen auf das Fahrzeug einwirkende Geschehen, was abrupt durch eine mechanische Gewalt ausgewirkt wird. Dabei gilt zu beachten, dass Schäden, die durch eine falsche Benutzung des Fahrzeuges nicht als Unfallschaden gelten. Beispielsweise zählen folgende Schäden nicht als Unfall:
- Falschbetankung
- Ladung wurde nicht ausreichend gesichert und ist deswegen verrutscht
- Beim Ankoppeln des Anhängers wurde die Stoßstange beschädigt (Schaden zwischen Fahrzeug und Anhänger ohne eine Einwirkung von außen)
- Überbeanspruchung des Fahrzeuges
- Überbeanspruchung des Fahrzeuges bei niedriger Motortemperatur
- Bedienungsfehler
- Falsche Schaltung (z.B. den Gang mit Gewalt einlegen)
- Verwindungsschäden
- Starke Verunreinigung oder Beschädigung des Innenraums (z.B. Brandlöcher)
- Beschädigung des Laderaums (Kofferraums) bei Ent- und Beladung.
Haftung
1. Es wird keine Haftung übernommen, wenn Gegenstände im Mietfahrzeug hinterlassen worden sind. Vor Rückgabe muss der Mieter selber überprüfen, ob Gegenstände hinterlassen worden sind.
2. Im Falle von Schäden jeder Art und bei Verletzungen des Mietvertrages haftet der Mieter bzw. Fahrer immer nach den allgemeinen Haftungsregeln.
3. Dem Mieter ist es möglich bei Carpoint durch die Buchung der Sonderpakete die Entgelte für Schäden bis zu bestimmten Beträgen auszuschließen. Diese Sonderleistungen müssen vor Beginn des Mietvertrages gekauft werden und können nachher nicht mehr abgeschlossen werden. Dabei kann die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung durch die Sonderleistungen reduziert werden, sodass der Mieter bzw. Fahrer nur bis zu diesem freibleibenden Betrag haften muss.
4. Wird ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, so wird der Betrag der Selbstbeteiligung durch die Buchung von Sonderleistungen nicht reduziert. Zu grob fahrlässig gehört auch die Sicherheitssysteme des Fahrzeuges einzuschränken (ESC off), bei sehr schlechten Wetterverhältnissen zu fahren (starker Nebel, Blitzeis) oder Unfälle die mit einer extrem überhöhten Geschwindigkeit. In diesem Fall darf Carpoint ihre Leistung zur Haftungsfreistellung (auch bei gebuchten Sonderleistungen und Reduzierung der Selbstbeteiligung) kürzen. Wenn Carpoint den Verdacht hat, dass ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden ist, so liegt die Beweispflicht beim Fahrer bzw. Mieter das Gegenteil zu beweisen. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist bei Abschluss des Mietvertrages auf diesem zu sehen und kann nachträglich nicht reduziert werden.
5. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) haftet der Mieter vollständig. Zusätzlich zu den Verstößen gegen die StVO muss der Mieter auch bei Verstößen gegen alle weiteren Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und weiteren gesetzlichen Bestimmungen haften. Der Mieter haftet auch für Dritte, denen er das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt überlassen hat. Carpoint wird von allen Verwarnungsgeldern, Bußgeldern, Vertragsbrüchen beim Parken auf Privatparkplätzen, Gebühren und alle weiteren Kosten, die durch Verstöße entstehen frei.
6. Wenn bei einem Hybrid- oder Elektrofahrzeug das sich im Fahrzeug befindende Ladekabel beschädigt oder verloren wird, muss der Mieter die Kosten für die Neubeschaffung des neuen Kabels aufkommen. Die Kosten liegen dafür bei mindestens 300 EUR netto und sind zu zahlen.
7. Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Vermietbedingungen (ABG) gelten zusätzlich die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).
8. Wenn es mehrere Mieter gibt oder ein Gewerbe mehrere Gesellschafter hat, so haften alle Mieter als Schuldner für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag und alle im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag geltende Ansprüche.
9. Wenn die Rückgabepflicht nicht eingehalten wird müssen mehrere Mieter als Gesamtschuldner haften.
10. Bei der Buchung von Sondertarifen oder Sonderangeboten gilt Folgendes: Wird der vereinbarte Mietzeitraum überschritten oder unterschritten, so gilt der gebuchte Sondertarif / das gebuchte Sonderangebot nicht und der normale Mietpreis ist fällig.
11. Sollte das Fahrzeug nicht rechtzeitig vollständig an Carpoint zurückgegeben werden darf Carpoint zusätzlich zum Tarif eine Nutzungsentschädigung von mindestens der Höhe des im Vertrag vereinbarten Preises berechnen. Eine vollständige Rückgabe ist dann abgeschlossen, wenn Carpoint den Fahrzeugschlüssel, das Fahrzeug und alle zusätzlich gemieteten Gegenstände in einem vertragsgerechten Zustand erhalten hat.
LKW Nutzung, Maut
1. Wenn der Mieter eine mautpflichtige Straße benutzt, so muss er dafür Sorge tragen, dass alle anfallenden Mautgebühren auf der Strecke vollständig bezahlt werden. Carpoint wird dabei von allen Mautgebühren freigestellt, die der Mieter bzw. der Fahrer verursacht. Der Mieter ist dazu verpflichtet die Mautgebühr manuell zu entrichten.
2. Wenn der Mieter bei einem angemieteten Lkw zusätzlich einen Anhänger betreiben wird, so muss der Mieter dafür sorgen, dass die KFZ-Steuer für diesen vollständig bezahlt ist oder wird. Carpoint wird vom Mieter von allen Steuern, Ansprüchen, Bußgeldern, Verwarnungsgeldern und allen weiteren Kosten (auch Zinsen und Säumniszuschlägen) frei.
3. Zusätzlich zum Mieter gelten diese Vermietbedingungen auch für den berechtigten Fahrer. Wenn der Fahrer nicht berechtigt zur Nutzung ist, so gilt die vertragliche Haftungsfreistellung nicht.
Rückgabe des Fahrzeugs
1. Bei der Rückgabe des Fahrzeuges hat der Mieter dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug sich in einem guten vertragsgemäßen Zustand befindet. Das Fahrzeug muss an dem im Vertrag angegebenen Ort zur im Vertrag angegebenen Zeit zurückgegeben werden. Wenn diese im Vertrag angegebene Zeit überschritten wird, so wird das Mietverhältnis nicht verlängert. Dabei findet § 545 BGB keine Anwendung.
2. Wenn das Fahrzeug übermäßig verschmutzt zurückgegeben wird und dadurch eine Sonderreinigung erforderlich ist, so muss der Mieter Carpoint eine die Kosten in Höhe von mindestens 100 EUR netto für die Sonderreinigung zahlen. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug starke Beeinträchtigungen durch Gerüche aufweist. Die Kosten der Sonderreinigung werden nach Aufwand gerechnet, betragen aber mindestens 100 EUR netto.
3. Wenn das Fahrzeug vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben wird, so muss Carpoint dem Mieter keine Erstattung zahlen. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Carpoint steht es frei dem Mieter für die nicht genutzten Miettage etwas zu erstatten.
Daten der Navigations- und Kommunikationssysteme
1. Bei der Benutzung des Navigationssystems werden gegebenenfalls Daten im System gespeichert. Bei einer Kopplung von Mobiltelefonen oder anderen Geräten werden Daten im Kommunikationssystem gespeichert. Diese Daten können vom Mieter jederzeit während der Miete gelöscht werden. Der Mieter muss für die Löschung der Daten selber sorgen. Eine Pflicht der Löschung der Daten von Carpoint gibt es nicht und Carpoint ist dazu auch nicht verpflichtet. Die Löschung der Daten kann im Navigations- bzw. Kommunikationssystem durchgeführt werden. Wenn man dazu Hilfe braucht, dann kann man eine Anleitung in der Bedienungsanleitung finden oder einen Mitarbeiter von Carpoint kontaktieren.
Zusatzbedingungen bei einer Mietdauer höher als 28 Tage (Abo)
Folgende Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Vermietbedingungen, wenn die Laufzeit höher als oder gleich 28 Tage ist:
1. Wenn die im Mietvertrag angegebene Kilometerleistung bereits vor Ablauf der Mietdauer erreicht ist, so ist der Mieter dazu verpflichtet das Fahrzeug vorher an Carpoint zurückzugeben. Sollte der Kilometerstand deutlich höher als im Vertrag festgelegt (150km mehr), so muss der Mieter eine Vertragsstrafe von 500 EUR netto zusätzlich zahlen
2. Wenn das im Mietvertrag angegebene Datum der Rückgabe erreich ist, so ist der Mieter dazu verpflichtet das Fahrzeug an Carpoint zurückzugeben. Dies gilt auch, wenn die vertraglich festgelegte Kilometerleistung nicht erreicht ist. Sollte das Fahrzeug nicht bis zum Ende der Mietdauer an Carpoint zurückgegeben werden, so muss der Mieter eine Vertragsstrafe von 500 EUR netto zusätzlich zahlen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch aus derselben Sache wird dabei nicht ausgeschlossen, da dadurch auch ein höherer Schaden entstehen kann.
3. Sollte während der Langzeitmiete eine Reparatur, Inspektion, Rückrufaktion oder ein Service fällig/notwendig sein, so darf Carpoint den Mieter dazu auffordern das Fahrzeug zurückzugeben. Dabei wird dem Mieter während der Zeit ein Ersatzfahrzeug in der gleichen Kategorie zur Verfügung gestellt. Dafür werden keine Zusatzkosten fällig. Wenn Carpoint den Mieter dazu auffordert das Fahrzeug zurückzugeben, so ist der Mieter dazu verpflichtet. Wenn das Fahrzeug nach Aufforderung nicht zurückgegeben wird, so kann Carpoint das Mietverhältnis unverzüglich aus wichtigem Grund kündigen. Ein Anspruch auf Rückzahlung vom Mieter besteht nicht.
Kündigung
1. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen können die Parteien den Mietvertrag kündigen.
2. Eine außerordentlich fristlose Kündigung kann aus wichtigem Grund von Carpoint erfolgen. Folgendes gilt als wichtiger Grund:
- Der Mieter kann die Kosten nicht mehr begleichen und ist im Verzug
- Falsche Benutzung des Fahrzeuges
- Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die gegen den Mieter gerichtet sind
- Mangelnde Fahrzeugpflege
- Im Falle eines Verkehrsunfalles
- Vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung des Mietfahrzeuges
- Vorsätzlicher Schaden gegen Carpoint
- Nutzung des Mietfahrzeuges für oder bei der Begehung einer Straftat
- Dem Mieter ist eine Weiterführung des Vertrages nicht zumutbar
3. Wenn ein Mietvertrag gekündigt wird, so ist der Mieter verpflichtet das Fahrzeug zusammen mit jeglichem Zubehör, dem Fahrzeugschlüssel, den Fahrzeugpapieren und allen weiteren gemieteten Gegenständen an Carpoint zurückzugeben.
Einzugsermächtigung
1. Beim Abschluss eines Mietvertrages ermächtig der Mieter Carpoint und deren Inkassobevollmächtigten unwiderruflich alle Kosten, die mit dem Mietvertrag zusammenhängen, Kosten für Zusatzleistungen, die Kaution und alle sonstigen Ansprüche von dem Mieter benannten oder vom Mieter vorgelegten Zahlungsmittel abzubuchen.
2. Es ist nicht möglich gegen Forderungen von Carpoint eine Aufrechnung durchzuführen. Diese Regelung gilt nicht, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Mieters oder des Fahrers handelt.
Zugang zum Benutzerkonto / Führerscheinverlust / Fahrverbot
1. Persönliche Zugangsdaten zum Benutzerkonto vom Mieter dürfen unter keinen Umständen an Dritte gegeben werden. Der Mieter ist für seine eigenen Daten verantwortlich. Bei Verlust muss der Mieter Carpoint unverzüglich per Mail darüber in Kenntnis setzen ([email protected]), damit das Benutzerkonto vorübergehend deaktiviert werden kann. Eine Übertragung der Zugangsdaten ist nicht möglich.
2. Sollte für den Mieter ein fahrerlaubniseinschränkender Umstand eintreten (z.B. ein auferlegtes Fahrverbot oder die Sicherstellung des Führerscheins) muss das ohne Verzögerung sofort schriftlich an Carpoint gemeldet werden ([email protected]). Durch jeden einschränkenden Umstand der Fahrerlaubnis ist es dem Mieter verboten ein Fahrzeug zu mieten oder zu führen. Bei einem eintretenden Umstand endet der Vertrag zwischen dem Mieter und Carpoint sofort und der Mieter hat keinerlei Ansprüche darauf.