Allgemeine Vermietbedingungen

Zustand des Fahrzeugs

1. Alle Schäden werden vor Mietantritt gezeigt und im Übergabeprotokoll vermerkt. Vor Mietbeginn muss der Käufer alle Mängel prüfen und bei weiteren Mängeln diese sofort an Carpoint melden.

2. Bei Mietantritt verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug fachgerecht zu behandeln und dabei alle Vorschriften sowie technischen Regeln zu befolgen. Beim Aufleuchten von Kontrollleuchten (z. B. Kühlwasserstand zu niedrig) muss der Mieter prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Das Fahrzeug muss immer ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Dabei ist zu beachten, dass alle Fahrzeuge von Carpoint ausnahmslos Nichtraucherfahrzeuge sind. Sollte bei der Rückgabe festgestellt werden, dass im Fahrzeug geraucht wurde, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 150 EUR netto fällig.

3. Sollte während der Mietdauer eine Reparatur oder Inspektion fällig werden, muss der Mieter Carpoint sofort darüber informieren. Um die Verkehrssicherheit zu erhalten, darf der Mieter eine Reparatur in Höhe von maximal 150 EUR netto in einer Vertragswerkstatt in Auftrag geben.

4. Alle Fahrzeuge werden bei Übergabe mit vollem Tank übergeben. Bei Rückgabe des Fahrzeugs muss der Tank ebenfalls voll sein. Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt sein, übernimmt dies Carpoint und berechnet für jeden fehlenden Liter 2,50 EUR. Dies muss der Mieter sofort ausgleichen.

5. Bei rein elektrischen Fahrzeugen wird das Fahrzeug bei der Übergabe vollgeladen übergeben. Bei Rückgabe muss der Mieter das Fahrzeug ebenfalls vollgeladen übergeben. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht vollgeladen sein, wird eine Pauschale von 50 EUR netto in Rechnung gestellt, die der Mieter sofort ausgleichen muss.

Buchung und Reservierung

1. Eine Reservierung oder Buchung ist nur für die Person gültig, die die Reservierung oder Buchung vorgenommen hat. Wenn die Buchung über E-Mail, die Internetseite oder Telefon abgeschlossen wurde, besteht kein Widerrufsrecht und die Summe wird vollständig in Rechnung gestellt.

2. Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb einer Stunde ab der gebuchten Uhrzeit abgeholt wird, ist die Reservierung für Carpoint nicht mehr bindend. Zudem wird der bezahlte Mietpreis vollständig einbehalten, wenn das Fahrzeug innerhalb einer Stunde nach der vereinbarten Zeit immer noch nicht abgeholt wurde.

Übergabe des Fahrzeugs / Dokumente

1. Bei Übergabe des Fahrzeugs muss der Mieter ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und einen in Deutschland gültigen Führerschein vorlegen. Dieser Führerschein muss den Bedingungen des gemieteten Fahrzeugs entsprechen (z. B. Führerschein seit mindestens 2 Jahren oder Mindestalter 25 Jahre). Wenn der Mieter die angegebenen Bedingungen nicht erfüllt, entfallen jegliche Ansprüche aus dem Vertrag. Die geltenden Beschränkungen können jederzeit auf der Website eingesehen oder telefonisch erfragt werden.

2. Es werden nur Führerscheine aus Deutschland akzeptiert. Wenn der Führerschein aus einem anderen EU-Staat kommt, kann Carpoint vor Mietbeginn entscheiden, ob dieser Vertrag zustande kommt oder nicht. Sollte der Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat kommen, wird dieser Führerschein unter keinen Umständen akzeptiert und der Mieter hat keinerlei Ansprüche darauf.

3. Sollten vor Mietbeginn Zweifel auftreten, dass die Bonität des Mieters nicht gut ist oder die Ausweisdokumente nicht gültig oder echt sind, darf Carpoint das Fahrzeug zurückhalten, bis der Sachverhalt vollständig geklärt ist.

4. Es ist zu beachten, dass das Fahrzeug nur von Personen gefahren werden darf, die ihre gültige Fahrerlaubnis bei Abholung vorgelegt haben. Wenn das Fahrzeug trotzdem von anderen Personen als den genannten gefahren wird, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 EUR netto berechnet. Sofern es sich um Firmenkunden handelt, muss dieser Firmenkunde selbstständig prüfen, ob alle Unterlagen für die Fahrerlaubnis gültig und vertragsgemäß sind. Für die Prüfung müssen alle notwendigen und möglichen Schritte unternommen werden. Sollte ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis das Fahrzeug führen, wird dem Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 EUR netto berechnet.

5. Die Allgemeinen Vermietbedingungen gelten nicht nur für den Mieter, sondern für alle angegebenen und fahrenden Personen. Der Mieter muss auch dafür sorgen, dass alle Aktionen innerhalb der gesetzlichen Vorschriften geschehen. Eine Benutzung ist nur im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt. Jegliche Nutzung außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs gilt als Vertragsbruch. Unter keinen Umständen darf das gemietete Fahrzeug auf einer Rennstrecke, für Motorsportveranstaltungen, Rennen, Fahrschulunterricht, Weitervermietung, für Straftaten oder für den Transport von gefährlichen, leicht brennbaren oder illegalen Stoffen/Artikeln verwendet werden. Beim Transport ist es wichtig, jede Ladung so zu sichern, dass sie den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.

6. Die Auslandsnutzung ist bei einigen Fahrzeugen optional zubuchbar. Eine Auslandsnutzung ist nur gestattet, wenn die Auslandsnutzung optional dazugebucht wurde. Wenn das Fahrzeug ohne Abschluss dieser Option im Ausland genutzt wird, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 EUR netto fällig. Zusätzlich hat Carpoint neben der Vertragsstrafe das Recht darauf, einen Schadensersatz aus der Vertragsstrafe zu fordern.

7. Wenn der Mieter gegen eine der Vermietbedingungen verstößt, kann Carpoint den Mietvertrag sofort fristlos kündigen. Im Falle eines Vertragsbruchs hat der Mieter keinerlei Anspruch auf Ersatz oder Schadensersatz. Jeglicher Schadensersatz, der Carpoint zusteht, bleibt unberührt.

Mietpreis

1. Beim abgeschlossenen Mietvertrag setzt sich der Endpreis aus mehreren Faktoren zusammen. Neben dem Basispreis gibt es zusätzliche Sonderleistungen (z.B., Vollkaskoschutz mit weniger Selbstbeteiligung, Tankservice, Navigationssysteme, Kindersitze, Liefer- oder Abholservice, Chauffeur-Service, etc.). Je nach Buchung wird der Basispreis und die Zusatzkosten der Sonderleistungen berechnet.

2. Es ist zu beachten, dass das Fahrzeug an dem vertraglich festgelegten Ort abgeholt und zurückgegeben werden muss. Sollte das Fahrzeug am falschen Standort von Carpoint zurückgegeben werden, so werden dem Mieter Transportkosten von 100 EUR netto in Rechnung gestellt. Der Rückgabeort ist im Mietvertrag schriftlich vermerkt.

3. Wenn während der Mietzeit eine Verlängerung, Verkürzung oder Änderung des Rückgabeortes mit beiden Parteien vereinbart wird, so steht es Carpoint gemäß dieser AGB frei eine Servicepauschale bis zu 200 EUR netto zu berechnen. 

Kaution, Rechnung, Fälligkeit

1. Rechnungen werden dem Mieter in digitaler Form (per E-Mail) zugestellt. Mit der Unterschrift des Mieters stimmt dieser zu, dass keine Rechnung in Papierform ausgestellt wird. Ist zusätzlich zur Rechnung in digitaler Form eine Rechnung in Papierform gewünscht, kann diese bei Vertragsabschluss für den aktuell angegebenen Aufpreis erworben werden. Dieser wird im Buchungsvorgang des jeweiligen Fahrzeugs ausgewiesen.

2. Der Mietpreis ist vor Übergabe des Fahrzeugs vollständig (inklusive aller gebuchten Sonderleistungen) zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht, ist Carpoint nicht verpflichtet, das Fahrzeug herauszugeben. Der volle Mietpreis muss auch bei Nichtabholung des Fahrzeugs entrichtet werden. Wenn das Fahrzeug nicht pünktlich oder gar nicht abgeholt wird, sind jegliche Rückerstattungen des Mietpreises und der Sonderleistungen vollständig ausgeschlossen. Hat der Mieter eine Langzeitmiete gewählt, so muss die neue Miete spätestens am letzten Tag des bezahlten Zeitraums auf dem Konto von Carpoint eingegangen sein. Ist die Zahlung nicht erfolgt, so darf Carpoint das Fahrzeug unverzüglich beim Mieter abholen und den Vertrag auflösen. In diesem Fall hat der Mieter keine Ansprüche auf Ersatz oder Rückerstattungen. 

3. Es muss vor jeder Fahrzeugübergabe eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden (Kaution). Diese Kaution ist zusätzlich zur Miete zu zahlen. Die Kaution muss von Carpoint nicht separat angelegt werden und ist auch nicht verzinsbar. Die Hinterlegung der Sicherheitsleistung kann in BAR bezahlt werden oder die Kreditkarte oder Debitkarte werden belastet. Sollte eine Belastung der Kreditkarte oder der Debitkarte nicht möglich sein, so ist Carpoint nicht verpflichtet, das Mietfahrzeug zu übergeben. Jegliche Ansprüche auf Rückerstattung oder Ersatz sind ausgeschlossen.

Versicherung

1. Die KFZ-Versicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Deckungssumme von maximal 100.000.000 EUR, je geschädigte Person maximal 15.000.000 EUR.

2. Ohne Zustimmung von Carpoint darf der Mieter keine Ansprüche anerkennen oder befriedigen, weder vollständig oder teilweise.

3. Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn das gemietete Fahrzeug für eine erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe im Sinne der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) verwendet wird.

4. Die Voll- und Teilkaskoversicherung deckt maximal 140.000 EUR je Fahrzeug im Schadenfall.

5. Im Schadensfall ist der Mieter dazu verpflichtet, für eine Minderung und Abwendung des Schadens zu sorgen. Dabei ist es wichtig, dass der Mieter Anweisungen von Carpoint befolgt (soweit diese zumutbar sind). Carpoint unterstützt in der Folge auch bei der Schadenermittlung bzw. Schadenregulierung.

6. Durch den geschlossenen Vertrag ist Carpoint dazu bevollmächtigt, die gegen den Mieter oder Fahrer geltend gemachten Schadenersatzansprüche in seinem Namen abzuwehren, die dafür passend erscheinenden Erklärungen im eigenen Ermessen abzugeben und diese zu erfüllen. Wenn Ansprüche gegen den Mieter oder Fahrer geltend gemacht werden, muss der Mieter diese sofort nach Erhebung des Anspruchs an Carpoint mitteilen. Bei einem gerichtlich geltend gemachten Anspruch überlässt der Mieter Carpoint die Führung des Rechtsstreits. Im Namen des Mieters oder Fahrers darf Carpoint einen Rechtsanwalt beauftragen und diesem durch Mieter- oder Fahrer-Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Angeforderte Unterlagen dürfen und müssen dem Rechtsanwalt jederzeit zur Verfügung gestellt werden.

Schäden, Unfälle

1. Bei Schäden jeder Art ist der Mieter verpflichtet, die Polizei unverzüglich zu kontaktieren und hinzuzuziehen. Unter Schäden jeglicher Art fallen auch selbstverschuldete Unfälle (auch ohne dritte Beteiligte), geringe Beschädigungen, Brand- und Wildschäden, Diebstahl oder Verkehrsunfälle.

2. Zusätzlich ist der Mieter im Schadensfall dazu verpflichtet, Carpoint sofort in Kenntnis zu setzen.

3. Bei Rückfragen zu einem entstandenen Schaden muss der Mieter alle möglichen Beiträge dazu leisten, das Schadensereignis bestmöglich aufzuklären und alle Fragen komplett und wahrheitsgemäß beantworten. Der Schadensort darf nicht verlassen werden, ohne dass für Carpoint eine Möglichkeit zur Feststellung des Schadens besteht.

4. Im Falle eines Schadens muss der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeuges einen Schadensbericht ausfüllen. Die im Voraus gezahlte Kaution wird von Carpoint bis zur vollständigen Klärung des Schadens einbehalten und kann auch mit der Selbstbeteiligung verrechnet/aufgerechnet werden.

5. Ein Unfall ist ein von außen auf das Fahrzeug einwirkendes Geschehen, das abrupt durch mechanische Gewalt ausgewirkt wird. Dabei gilt zu beachten, dass Schäden, die durch falsche Benutzung des Fahrzeuges entstehen, nicht als Unfallschaden gelten. Beispielsweise zählen folgende Schäden nicht als Unfall:

  • Falschbetankung
  • Ladung wurde nicht ausreichend gesichert und ist daher verrutscht
  • Beim Ankoppeln des Anhängers wurde die Stoßstange beschädigt (Schaden zwischen Fahrzeug und Anhänger ohne äußere Einwirkung)
  • Überbeanspruchung des Fahrzeugs
  • Überbeanspruchung des Fahrzeugs bei niedriger Motortemperatur
  • Bedienfehler
  • Falsches Schalten (z.B. den Gang mit Gewalt einlegen)
  • Verwindungsschäden
  • Starke Verunreinigung oder Beschädigung des Innenraums (z.B. Brandlöcher)
  • Beschädigung des Laderaums (Kofferraums) bei Be- und Entladung

Haftung

1. Carpoint übernimmt keine Haftung, wenn Gegenstände im Mietfahrzeug zurückgelassen wurden. Vor der Rückgabe muss der Mieter selbst überprüfen, ob Gegenstände zurückgelassen wurden. 

2. Im Falle von Schäden jeglicher Art sowie bei Verletzungen des Mietvertrags haftet der Mieter bzw. Fahrer immer nach den allgemeinen Haftungsregeln.

3. Dem Mieter ist es möglich, bei Carpoint durch die Buchung der Sonderpakete die Entgelte für Schäden bis zu bestimmten Beträgen auszuschließen. Dabei kann die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung durch die Sonderleistungen reduziert werden, sodass der Mieter bzw. Fahrer nur bis zu diesem freibleibenden Betrag haften muss. Diese Sonderleistungen müssen vor Beginn des Mietvertrags erworben werden und können nachher nicht mehr abgeschlossen werden. 

4. Wird ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, so wird der Betrag der Selbstbeteiligung durch die Buchung von Sonderleistungen nicht reduziert. Zu grob fahrlässig gehört auch das Einschränken der Sicherheitssysteme des Fahrzeugs (ESC off), das Fahren bei sehr schlechten Wetterverhältnissen (starker Nebel, Blitzeis) oder Unfälle mit extrem überhöhter Geschwindigkeit. In diesem Fall darf Carpoint die Haftungsfreistellung (auch bei gebuchten Sonderleistungen und Reduzierung der Selbstbeteiligung) kürzen. Wenn Carpoint den Verdacht hat, dass ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden ist, so liegt die Beweispflicht beim Fahrer bzw. Mieter, das Gegenteil zu beweisen. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist bei Abschluss des Mietvertrags auf diesem zu sehen und kann nachträglich nicht reduziert werden.

5. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) haftet der Mieter vollständig. Zusätzlich zu den Verstößen gegen die StVO muss der Mieter auch bei Verstößen gegen alle weiteren Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und weiteren gesetzlichen Bestimmungen haften. Der Mieter haftet auch für Dritte, denen er das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt überlassen hat. Carpoint wird von allen Verwarnungsgeldern, Bußgeldern, Vertragsbrüchen beim Parken auf Privatparkplätzen, Gebühren und allen weiteren Kosten, die durch Verstöße entstehen, freigestellt.

6. Wenn bei einem Hybrid- oder Elektrofahrzeug das sich im Fahrzeug befindende Ladekabel beschädigt oder verloren wird, muss der Mieter die Kosten für die Neubeschaffung eines neuen Kabels tragen, die bei mindestens 300 EUR netto liegen.

7. Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Vermietbedingungen (AGB) gelten die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).

8. Wenn es mehrere Mieter gibt oder ein Gewerbe mehrere Gesellschafter hat, haften alle Mieter als Schuldner für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag und alle im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag geltenden Ansprüche.

9. Wird die Rückgabepflicht nicht eingehalten, müssen mehrere Mieter als Gesamtschuldner haften.

10. Bei der Buchung von Sondertarifen oder Sonderangeboten gilt Folgendes: Wird der vereinbarte Mietzeitraum überschritten oder unterschritten, so gilt der gebuchte Sondertarif / das gebuchte Sonderangebot nicht. Hier wird der normale Mietpreis fällig.

11. Sollte das Fahrzeug nicht rechtzeitig vollständig an Carpoint zurückgegeben werden, darf Carpoint zusätzlich zum Tarif eine Nutzungsentschädigung von mindestens der Höhe des im Vertrag vereinbarten Preises berechnen. Eine vollständige Rückgabe ist abgeschlossen, wenn Carpoint den Fahrzeugschlüssel, das Fahrzeug und alle zusätzlich gemieteten Gegenstände in einem vertragsgerechten Zustand erhalten hat.

LKW-Nutzung, Maut

1. Nutzt der Mieter eine mautpflichtige Straße, muss er dafür sorgen, dass alle anfallenden Mautgebühren vollständig bezahlt werden. Carpoint wird dabei von allen Mautgebühren freigestellt, die der Mieter bzw. Fahrer verursachen. Der Mieter ist dazu verpflichtet, die Mautgebühr manuell zu entrichten.

2. Betreibt der Mieter bei einem angemieteten Lkw zusätzlich einen Anhänger, muss er dafür sorgen, dass die KFZ-Steuer für diesen vollständig bezahlt ist oder wird. Carpoint wird vom Mieter von allen Steuern, Ansprüchen, Bußgeldern, Verwarnungsgeldern und allen weiteren Kosten (auch Zinsen und Säumniszuschlägen) freigestellt.

3. Zusätzlich zum Mieter gelten diese Vermietbedingungen auch für den berechtigten Fahrer. Wenn der Fahrer nicht berechtigt zur Nutzung ist, so gilt die vertragliche Haftungsfreistellung nicht.

Rückgabe des Fahrzeugs

1. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs hat der Mieter dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug sich in einem guten, vertragsgemäßen Zustand befindet. Das Fahrzeug muss an dem im Vertrag angegebenen Ort zur im Vertrag angegebenen Zeit zurückgegeben werden. Wird die im Vertrag angegebene Zeit überschritten, so wird das Mietverhältnis nicht verlängert und § 545 BGB findet keine Anwendung.

2. Wird das Fahrzeug übermäßig verschmutzt zurückgegeben und dadurch eine Sonderreinigung erforderlich, so muss der Mieter Carpoint die Kosten für die Sonderreinigung zahlen. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug starke Beeinträchtigungen durch Gerüche aufweist. Die Kosten der Sonderreinigung werden nach Aufwand gerechnet, betragen aber mindestens 100 EUR netto.

3. Wird das Fahrzeug vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben, muss Carpoint dem Mieter keine Erstattung für den nicht genutzten Zeitraum zahlen. Carpoint steht es frei, dem Mieter für die nicht genutzten Miettage etwas zu erstatten. Ersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen.

Daten der Navigations- und Kommunikationssysteme

1. Bei der Benutzung des Navigationssystems werden gegebenenfalls Daten im System gespeichert. Bei einer Kopplung von Mobiltelefonen oder anderen Geräten werden Daten im Kommunikationssystem gespeichert. Diese Daten können vom Mieter jederzeit während der Miete gelöscht werden. Die Löschung der Daten kann im Navigations- bzw. Kommunikationssystem durchgeführt werden. Wer dazu Hilfe benötigt, kann man eine Anleitung in der Bedienungsanleitung finden oder einen Mitarbeiter von Carpoint kontaktieren. Der Mieter muss für die Löschung der Daten selbst sorgen. Eine Pflicht zur Löschung der Daten durch Carpoint gibt es nicht.

Zusatzbedingungen bei einer Mietdauer höher als 28 Tage (Abo)

Folgende Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Vermietbedingungen, wenn die Laufzeit höher als oder gleich 28 Tage ist:

1. Ist die im Mietvertrag angegebene Kilometerleistung bereits vor Ablauf der Mietdauer erreicht, ist der Mieter dazu verpflichtet, das Fahrzeug an Carpoint vorzeitig zurückzugeben. Ist der Kilometerstand deutlich höher als im Vertrag festgelegt sein (mehr als 150 km), muss der Mieter zusätzlich eine Vertragsstrafe von 500 EUR netto zahlen.

2. Ist das im Mietvertrag angegebene Datum der Rückgabe erreicht, ist der Mieter dazu verpflichtet, das Fahrzeug an Carpoint zurückzugeben. Dies gilt auch, wenn die vertraglich festgelegte Kilometerleistung nicht erreicht ist. Sollte das Fahrzeug nicht bis zum Ende der Mietdauer an Carpoint zurückgegeben werden, muss der Mieter zusätzlich eine Vertragsstrafe von 500 EUR netto zahlen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch aus derselben Sache wird dabei nicht ausgeschlossen, da dadurch auch ein höherer Schaden entstehen kann.

3. Sollte während der Langzeitmiete eine Reparatur, Inspektion, Rückrufaktion oder ein Service fällig/notwendig sein, so darf Carpoint den Mieter dazu auffordern, das Fahrzeug zurückzugeben. Dabei wird dem Mieter während der Zeit ein Ersatzfahrzeug der gleichen Kategorie zur Verfügung gestellt. Dafür werden keine Zusatzkosten fällig. Wenn Carpoint den Mieter dazu auffordert, das Fahrzeug zurückzugeben, ist der Mieter dazu verpflichtet. Wenn das Fahrzeug nach Aufforderung nicht zurückgegeben wird, kann Carpoint das Mietverhältnis unverzüglich aus wichtigem Grund kündigen. Ein Anspruch des Mieters auf Rückzahlung besteht nicht.

Kündigung

1. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen können die Parteien den Mietvertrag kündigen.

2. Eine außerordentlich fristlose Kündigung kann aus wichtigem Grund von Carpoint erfolgen. Folgendes gilt als wichtiger Grund:

  • Der Mieter kann die Kosten nicht mehr begleichen und ist im Verzug
  • Unsachgerechte Benutzung des Fahrzeugs
  • Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die gegen den Mieter gerichtet sind
  • Mangelnde Fahrzeugpflege
  • Im Falle eines Verkehrsunfalls
  • Vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung des Mietfahrzeugs
  • Vorsätzlicher Schaden gegen Carpoint
  • Nutzung des Mietfahrzeuges für oder zur Begehung einer Straftat.
  • Dem Mieter ist eine Weiterführung des Vertrages nicht zumutbar

3. Wird ein Mietvertrag gekündigt, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug zusammen mit jeglichem Zubehör, dem Fahrzeugschlüssel, den Fahrzeugpapieren und allen weiteren gemieteten Gegenständen an Carpoint zurückzugeben.

Einzugsermächtigung

1. Bei Abschluss eines Mietvertrages ermächtigt der Mieter Carpoint und deren Inkassobevollmächtigten unwiderruflich, alle Kosten, die mit dem Mietvertrag zusammenhängen, Kosten für Zusatzleistungen, die Kaution und alle sonstigen Ansprüche von einem vom Mieter benannten oder vorgelegten Zahlungsmittel abzubuchen.

2. Es ist nicht möglich, gegen Forderungen von Carpoint eine Aufrechnung durchzuführen. Diese Regelung gilt nicht, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Mieters oder des Fahrers handelt.

Zugang zum Benutzerkonto, Führerscheinverlust, Fahrverbot

1. Persönliche Zugangsdaten zum Benutzerkonto vom Mieter dürfen unter keinen Umständen an Dritte gegeben werden. Der Mieter ist für seine eigenen Daten verantwortlich. Bei Verlust muss der Mieter Carpoint unverzüglich per E-Mail darüber in Kenntnis setzen ([email protected]), damit das Benutzerkonto vorübergehend deaktiviert werden kann. Eine Übertragung der Zugangsdaten ist nicht möglich.

2. Sollte für den Mieter ein fahrerlaubniseinschränkender Umstand eintreten (z.B. ein auferlegtes Fahrverbot oder die Sicherstellung des Führerscheins), muss das ohne Verzögerung sofort schriftlich per E-Mail an Carpoint gemeldet werden ([email protected]). Durch jeden einschränkenden Umstand der Fahrerlaubnis ist es dem Mieter verboten, ein Fahrzeug zu mieten oder zu führen. Bei einem eintretenden Umstand endet der Vertrag zwischen dem Mieter und Carpoint sofort und der Mieter hat keinerlei Ansprüche darauf.